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Verfassungsbeschwerde – letzte Chance gegen Schnüffelstaat

December 2nd, 2007

Am 30. November 2007 hat nun auch der Bundesrat das „Gesetz zu Neureglung der Telekommunikationsüberwachung…“ (PDF) gebilligt. Unterzeichnet Bundespräsident Köhler dieses Gesetzt, wird es künftig möglich sein Ihre gesamten Telekommunikationsdaten (Telefon, Handy, SMS, E-Mail, Internet) der letzten 6 Monate ohne Verdacht zu durchsuchen.

Es sollten sogar Privatpersonen (bspw. Inhaber von Urheberrechten) Zugriff aus diese Daten erhalten. Dieser Punkt hat bei der Billigung des Gesetzes keine Mehrheit bekommen. Diesmal nicht!

Ich glaube man wollte den Aufschrei in der Bevölkerung erstmal möglichst klein halten. Spätestens nach der nächsten Wahl wird man diesen Zusatz sicher ergänzen.

Bei Einführung der Kontenabfrage und der Mauterhebung wurde auch „hoch und heilig“ von einer rein zweckgebundenen Nutzung der Daten gesprochen. Heute redet niemand mehr davon. Jeder Sachbearbeiter hat problemlos Zugriff auf Ihre Kontodaten, sowie die Fotos und Daten Ihrer letzten Autobahnfahrten.

Sicher, die Bundesregierung setzt mit diesem Gesetzt eine Vorgabe aus Brüssel um. Die handelnden Politiker werden auch nicht müde sich mit Hilfe dieses Umstandes aus ihrer eigenen Verantwortung zu stehlen. Allerdings ist die deutsche Bundesregierung zuallererst dem deutschen Volk und dessen Verfassung verpflichtet.

Dieses Gesetzt verstößt eindeutig gegen unsere Verfassung und auch gegen ein Urteil des Bundesverfassungssungsgerichts vom 15.DEZ.1983, bei dem es um einen ähnlichen Fall ging. Im sog. Volkszählungsurteil heisst es u.a.:

„[...]Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. “

Die Bundesregierung hätte also vor dem Europäischen Gerichtshof gegen diese Vorgabe klagen , oder die Einführung der Vorgabe stoppen und eine Klage der EU gegen Deutschland abwarten müssen. Derartigen Einsatz für die Interessen des eigenen Volkes muss man von einer Regierung erwarten können. Anscheinend befasst sich die Regierung lieber mit Koalitionskämpfen, oder Diätenerhöhungen.

Es ist also an der Zeit selbst etwas für den Erhalt unserer Verfassung zu tun!

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), ein politisch unabhängigerund überparteilischer Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern sowie Internet-Nutzern aus dem gesamten Bundesgebiet, bereitet eine Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor. Sollte Bundespräsident Köhler des umstrittene Gesetzt unterzeichnen wird diese Verfassungsbeschwerde die letzte Möglichkeit sein, den Gesetztgeber in die Schranken unserer Verfassung zu verweisen.

Bisher beteiligen sich über 13000 Bürger an dieser Verfassungsbeschwerde. Der Vorstand der Deutschen Journalisten-Union in der Gewerkschaft ver.di hat sich ebenfalls der Verfassungsbeschwerde angeschlossen. Die Journalisten-Gewerkschaft rief ihre 25.000 Mitglieder auf, die Verfassungsbeschwerde ebenfalls zu unterzeichnen. Selbst Teile der SPD haben sich angeschlossen(jenatv.de).

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist ein Gut dass es zu schützen gilt.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen!

Registrierungen und Vollmachten werden nur noch bis zum 24.12.2007 (Poststempel) angenommen.

Engagieren Sie sich jetzt!

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One Response to “Verfassungsbeschwerde – letzte Chance gegen Schnüffelstaat”

  1. enrico  Says:

    Also ich bin dabei. Ich hoffe es werden recht viele.

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