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Bundestrojaner auch ohne Genehmigung eines Richters

September 3rd, 2007

Wie einem vom Chaos Computer Club kürzlich veröffentlichtem Entwurf des neuen BKA-Gesetzes(6,5Mb PDF) zu entnehmen ist, plant Bundesinnenminister Schäuble eine Ausweitung der Überwachung der Bevölkerung, weit über die vom Grundgesetz abgedeckten Möglichkeiten hinaus.

So soll der Einsatz des Bundestrojaner auch ohne richterliche Genehmigung möglich sein, was einer bewussten Ignorierung des deutschen Grundgesetzes gleich kommt.

Weiterhin sollen die Spitzel nach der abgeschlossenen Überwachungsmaßnahme nur eine eingeschränkte Pflicht zur Information der betroffenen Bürger haben. Die Mehrzahl der Opfer wird also nicht merken dass ihr Telefon abgehört, ihre Internetverbindungen überwacht, und/oder ihr Computer durchsucht wurde. Wen interessieren dabei schon gegensätzlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes?

Dem BKA werden mit diesem Gesetzentwurf fasst unbeschränkte Überwachungsmöglichkeiten eingeräumt. Dazu gehören u.a. :

  • die akustische und optische Überwachung der Betroffenen
  • der Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen
  • Bild- und Tonaufnahmen auch in Wohnungen Unbeteiligter, sofern sich die Zielperson dort aufhält
  • verändern und fälschen von Urkunden und Emails auch anderer Behörden, mit dem Zweck Trojaner auf den Computer der Zielperson einzuschleusen

Wie gesagt alles ohne Regulierung durch einen Richter.

Die Stasi wird gegenüber den Möglichkeiten dieser neuen Geheimpolizei wie ein Pfadfinder-Verein aussehen.

NACHTRAG: Einen wunderbaren Kabarett-Beitrag zu den derzeitigen Machenschaften des Herrn Schäuble habe ich beim 37sechsblog.de gefunden. Das erste Video ist Müll, aber das 2. ist unbedingt sehenswert.

 

IM Spitzel

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One Response to “Bundestrojaner auch ohne Genehmigung eines Richters”

  1. Andreas Skowronek  Says:

    Da soll nochmal einer sagen, der Dottore Schäuble und die Frau Dottore Merkel würden nicht alles tun, um die Bürger über “ihre Stasi-Aktion” zu informieren. Statt den Gesetzentwurf über die Homepage des BMI zu veröffentlichen, geschieht dergleichen via CCC.
    Und damit auch niemand der Langeweile anheimfällt, hat man allen Freunden von Puzzle-Texten zuliebe den G-Entwurf als “Artikel-Gesetz” verfasst.
    Bei so viel Bürgernähe gebührt den Dottores Merkel und Schäuble ein aufrichtiges Dankeschön.

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